Der
Feuerwehrverein Dernbach
wurde am 22.04.1993 von sieben Feuerwehrangehörigen ins
Leben gerufen.
Der Verein ist darauf am
21.Juli 1993 ins Vereinsregiester Landau eingetragen worden.
Die Ziele des Vereins sind in der Vereinssatzung
festgeschrieben. Sie sind dem Feuerwehrgedanken nach dem
Landesgesetz über den Brandschutz, die Allgemeinen Hilfe
und den Katastrophenschutz vom 02.11.1981, zu fördern.
Vorwiegend wird die Feuerwehr materiell bei der
Anschaffung von Geräten, die über die normale Ausstattung
der Gemeinde hinausgeht unterstützt. Als weiteren
Schwerpunkt ist die Unterstützung der Jugendarbeit zu
nennen, ohne die in einer kleinen Gemeinde keine Feuerwehr
bestehen kann.
Ein weiterer Aspekt ist die
Unterstützung der Kameradschaft unter den Feuerwehren von
anderen Gemeinden. Auch soll durch Informationen und
Ankündigungen über die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr
in der Gemeinde, das Ansehen erhöht werden.
Der Verein wird durch den
Vorstand nach außen repräsentiert. Dieser wird auf zwei
Jahre gewählt. Im Vorstand sind 9 Personen vertreten, die
unterschiedliche Aufgaben nach dem Vereinsgesetz nachgehen.
Sieben Personen im Vorstand müssen aktive Mitglieder der
Freiwilligen Feuerwehr Dernbach sein.
Eine Liste der Anschaffungen
wird durch denn Wehrführer erstellt und durch den Vorstand
beschlossen. Gelder die dafür benötigt werden, werden
durch Spenden und Mitgliedsbeiträge erbracht.
Um auch nach Außen zu
demonstrieren das hier eine Organisation Auftritt, sind und
werden entsprechende Kleider für jeden
Feuerwehrkameraden/innen gekauft. Dies fördert nicht nur
die Kameradschaft sondern gibt ein positives Bild in der
Gesellschaft, das sich wiederum auf die Feuerwehr
überträgt.
Trotz allem Technischem
Fortschritt und die damit verbundenen Arbeiten, die die Feuerwehr übernehmen
muss und fast
leeren öffentlichen Kassen, versucht der Verein den
Kameraden und Kameradinnen die Ausrüstung zu besorgen,
damit diese die Arbeit besser und schneller erledigen
können, zum Wohle der Bürger.
Denn
es heißt "Gott zu Ehr - dem Nächsten zur Wehr".
Aktuelle
Satzung hier